Entscheidung über den Fusionstermin

Nach der Entscheidung gegen eine Teilfusion und für eine Gesamtfusion, folgen nun die Beratungen über den Fusionstermin.

Das Koordinierungsteam muss bis spätestens zum 31. Oktober 2025 einen Wunschtermin für die Fusion an das Erzbistum melden.
Der frühestmögliche Termin ist der 1. Januar 2028 und die letzte Möglichkeit der 1.1.2032.
Die Entscheidung über den verbindlichen Fusionstermin teilt uns das Erzbistum bis zum 30. November 2025 mit!

Wahl des Rates der Pastoralen Einheit Erftstadt

Die drei Pfarrgemeinderäte der Seelsorgebereiche in der Pastoralen Einheit Erftstadt haben sich einstimmig dazu entschieden im November einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat zu wählen. Dieser wird dann den Namen „Rat der Pastoralen Einheit“ tragen.

Die Genehmigung des Erzbistums zu dieser Entscheidung steht noch aus und wird bis Ende Mai 2025 erwartet.

Zusätzlich wurde beantragt, dass nicht die Mitglieder des Rates der Pastoralen Einheit gewählt werden, sondern dass in jeder Gemeinde die Mitglieder für einen Ortsausschuss gewählt werden.
Diese Ortsausschüsse entsenden dann jeweils ein gewähltes Mitglied in der Rat der Pastoralen Einheit.