Das Erzbistum Köln stellt auf seiner Homepage umfangreiche Informationen und FAQs zum Thema „Pastorale Einheiten“ zur Verfügung: #ZusammenFinden

Sie haben weitere Fragen zur Pastoralen Einheit Erftstadt?
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihren Fragen an: mail@katholisch-in-erftstadt.de

Pastorale Einheiten sind Entwicklungsräume kirchlichen Lebens.

Zur Etablierung einer zukunftsfähigen Pastoral- und Verwaltungsstruktur sind vom Erzbischof Pfarreien zu Pastoralen Einheiten zusammengeschlossen worden.

Durch den bloßen Zusammenschluss von Pfarreien zu einer Pastoralen Einheit werden weder die Pfarreien aufgelöst noch deren staatskirchenrechtliche Persönlichkeit als Kirchengemeinde und Körperschaft des Öffentlichen Rechts berührt.

Eine Pastorale Einheit ist kein Rechtsträger.

In der Pastoralen Einheit Erftstadt wurden drei Seelsorgebereiche zusammengefasst:

Seelsorgebereich Erftstadt-Börde, mit den Gemeinden
St. Martinus Borr
St. Pantaleon Erp (inkl. St. Ulrich Weiler i. d. Ebene)
St. Martin Friesheim
St. Johann Baptist Niederberg
St. Martinus Pingsheim

Pfarreiengemeinschaft Erftstadt-Ville, mit den Gemeinden
St. Alban Liblar
St. Barbara Liblar
St. Joseph Köttingen
St. Lambertus Bliesheim
St. Martinus Kierdorf
St. Michael Blessem

Seelsorgebereich Rotbach-Erftaue, mit den Gemeinden
St. Johann Baptist Ahrem
St. Remigius Dirmerzheim
St. Kunibert Gymnich
St. Kilian Lechenich/Herrig

Der Fusionstermin wird aktuell in den Gremien beraten und mit dem Erzbistum abgestimmt. Bis Ende November 2025 soll der Fusionstermin feststehen. Möglich ist jeweils der 1. Januar in den Jahren 2028 bis 2032.

Das steht zurzeit noch nicht fest. Es wird in Zukunft auf jeden Fall Kürzungen bei den Finanzmitteln in der Pastoralen Einheit geben. Diese sind aber nicht durch die Fusion zur Pastoralen Einheit begründet, sondern sie werden auf jeden Fall kommen.

Es wird in Zukunft auf jeden Fall Kürzungen bei den Finanzmitteln in der Pastoralen Einheit geben. Diese sind aber nicht durch die Fusion zur Pastoralen Einheit begründet, sondern sie werden auf jeden Fall kommen.

In der fusionierten Pastoralen Einheit wird es einem gemeinsamen Pfarreirat geben. Er entspricht den heutigen Pfarrgemeinderäten.

Die aktuellen Pfarrgemeinderäte habe entschieden, schon bei der Wahl im November 2025 einen gemeinsamen Rat der Pastoralen Einheit (Pfarrgemeinderat) zu wählen.

Die Ortsausschüsse spielen in der Pastoralen Einheit eine wichtige Rolle und sollen erhalten und gefördert werden.

In jeder Gemeinde wird ein Ortsausschuss gewählt und diese gewählter Mitglieder entsenden ihren Vertreter in der Rat der Pastoralen Einheit bzw. Pfarreirat.

Ja, die Pastorale Einheit wird mit der Fusion auch ein Patronat bekommen! Über das Patronat und „den Weg“ dorthin wird in den Gremien aktuell beraten.