Vorbereitung der Wahl des Pfarrgemeinderats

Der gemeinsame Ausschuss aller Pfarrgemeinderäte in der Pastoralen Einheit Erftstadt berät über die Möglichkeit, auch schon bei der anstehenden Pfarrgemeinderatswahl im November 2025 einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat für die Pastorale Einheit zu wählen.
Bis zur Entscheidung Ende April 2025 wird dies in den Ortsausschüssen und Pfarrgemeinderäten diskutiert.

Entscheidung über die Fusionsvariante

Als nächster Schritt steht die Entscheidung über die Fusionsvariante an:

  • Gesamtfusion: alle Kirchengemeinden der Pastoralen Einheit Erftstadt fusionieren zu einer Pfarrei/Kirchengemeinde St. XY. Es entsteht ein neuer Rechtsträger.
    Es wird ein gemeinsamer Kirchenvorstand gewählt.
  • Teilfusionen („Spurwechsel“): Die Kirchengemeinden der aktuellen Seelsorgebereiche Rotbach-Erftaue, Erftstadt-Ville und Erftstadt-Börde fusionieren innerhalb der Seelsorgebereiche zu jeweils einer Pfarrei/Kirchengemeinde. Es entstehen drei neue Rechtsträger. Die Pastorale Einheit wird zur Pfarreiengemeinschaft Erftstadt.
    In jeder der drei neuen Pfarreien wird ein Kirchenvorstand gewählt. Zwei Mitglieder jedes Kirchenvorstands werden in die Kirchengemeindeverbandsvertretung (als vierter Rechtsträger) der Pfarreiengemeinschaft entsandt.

Bei beiden Varianten wird ein gemeinsamer Pfarreirat (Gesamtfusion) bzw. Rat der Pastoralen Einheit gewählt. Die Aufgaben entsprechen dem heutigen Pfarrgemeinderat.

Die Beratungen laufen zurzeit und bis zum 30. Juni 2025 muss eine Entscheidung getroffen und dem Erzbistum mitgeteilt werden.

Die Entscheidung wird mit folgenden Stimmen getroffen:

  • jeweils eine Stimme aus jedem der drei Pfarrgemeinderäte
  • jeweils eine Stimme aus jedem der drei Kirchengemeindeverbands­vertretungen
  • drei Stimmen aus dem Pastoralteam

Für die Entscheidung zu Teilfusionen („Spurwechsel“) ist eine 4/5-Mehrheit der insgesamt neun Stimmen nötig.